Erbschaftsteuer & Immobilien 2025: Das müssen Erben wissen
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Erbschaftsteuer & Immobilien 2025: Das müssen Erben wissen

Erbschaftssteuer & Immobilien: Das müssen Erben beachten

Eine geerbte Immobilie kann sowohl ein wertvoller Gewinn als auch eine finanzielle Belastung sein. Schnell tauchen Fragen zur Erbschaftssteuer und zu den Pflichten auf. In Deutschland gibt es klare Regeln, die Erben kennen sollten. Die Steuerlast hängt vom Wert der Immobilie, dem Verwandtschaftsgrad und den Freibeträgen ab. Dieser Beitrag zeigt die wichtigsten steuerlichen Punkte, Fristen und Möglichkeiten zur Steuerersparnis.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Erbschaftssteuer richtet sich nach Verwandtschaft, Immobilienwert und Freibeträgen.

  • Steuerlast lässt sich senken, z. B. durch Schenkungen oder Freibeträge.

  • Selbstgenutzte Immobilien können steuerfrei bleiben.

Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?

Zuerst wird der Verkehrswert der Immobilie ermittelt – vom Finanzamt oder durch ein Gutachten. Danach prüft man die Freibeträge. Der verbleibende Betrag wird je nach Steuerklasse besteuert. Nahe Verwandte zahlen weniger, entfernte mehr.

Freibeträge & Steuerklassen

  • Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel)
    Freibeträge: 500.000 € (Ehepartner), 400.000 € (Kinder), 200.000 € (Enkel).
    Steuersatz: 7 % – 30 %

  • Steuerklasse II (Geschwister, Nichten, Neffen)
    Freibetrag: 20.000 €
    Steuersatz: bis 43 %

  • Steuerklasse III (Nicht-Verwandte)
    Freibetrag: 20.000 €
    Steuersatz: 30 % – 50 %

Steuerbefreiung bei Eigennutzung

Wenn Ehepartner oder Kinder die geerbte Immobilie selbst bewohnen und mindestens 10 Jahre behalten, entfällt die Steuer. Bei Kindern gilt eine Begrenzung von 200 m² Wohnfläche. Verkauf oder Vermietung innerhalb dieser Zeit führt zum Verlust der Steuerbefreiung.

Fristen & Pflichten

Innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis des Erbes muss die Erbschaft dem Finanzamt gemeldet werden. Erbschein, Verkehrswertnachweise und Schulden müssen eingereicht werden. Fristversäumnisse führen zu Verzugszinsen.

Strategien zur Steuerreduzierung

  • Schenkung zu Lebzeiten
    Durch Schenkungen können Freibeträge mehrfach genutzt werden. Nießbrauchrechte mindern den Immobilienwert steuerlich.

  • Familiengesellschaft gründen
    Immobilien in eine Gesellschaft einbringen kann Freibeträge besser nutzen helfen.

Verkauf oder Vermietung?

Behalten, verkaufen oder vermieten – alles hat Vor- und Nachteile. Verkauf lohnt bei hohen Kosten oder ungünstiger Lage. Vermietung bringt Einnahmen, aber auch Aufwand. Achtung: Bei schnellem Verkauf kann Spekulationssteuer anfallen.

Immobilien im Ausland

Bei Auslandsimmobilien gelten andere Steuersätze und Freibeträge. Doppelbesteuerung ist möglich. Hier ist Beratung sinnvoll.

Fazit

 

Wer eine Immobilie erbt, sollte sich gut informieren und rechtzeitig planen. Freibeträge klug nutzen, Eigennutzung prüfen und ggf. Schenkung erwägen. Eine Steuerberatung hilft, die beste Lösung zu finden.

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