Erbschaftssteuer & Immobilien: Das müssen Erben beachten
Eine geerbte Immobilie kann sowohl ein wertvoller Gewinn als auch eine finanzielle Belastung sein. Schnell tauchen Fragen zur Erbschaftssteuer und zu den Pflichten auf. In Deutschland gibt es klare Regeln, die Erben kennen sollten. Die Steuerlast hängt vom Wert der Immobilie, dem Verwandtschaftsgrad und den Freibeträgen ab. Dieser Beitrag zeigt die wichtigsten steuerlichen Punkte, Fristen und Möglichkeiten zur Steuerersparnis.
Die Erbschaftssteuer richtet sich nach Verwandtschaft, Immobilienwert und Freibeträgen.
Steuerlast lässt sich senken, z. B. durch Schenkungen oder Freibeträge.
Selbstgenutzte Immobilien können steuerfrei bleiben.
Zuerst wird der Verkehrswert der Immobilie ermittelt – vom Finanzamt oder durch ein Gutachten. Danach prüft man die Freibeträge. Der verbleibende Betrag wird je nach Steuerklasse besteuert. Nahe Verwandte zahlen weniger, entfernte mehr.
Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel)
Freibeträge: 500.000 € (Ehepartner), 400.000 € (Kinder), 200.000 € (Enkel).
Steuersatz: 7 % – 30 %
Steuerklasse II (Geschwister, Nichten, Neffen)
Freibetrag: 20.000 €
Steuersatz: bis 43 %
Steuerklasse III (Nicht-Verwandte)
Freibetrag: 20.000 €
Steuersatz: 30 % – 50 %
Wenn Ehepartner oder Kinder die geerbte Immobilie selbst bewohnen und mindestens 10 Jahre behalten, entfällt die Steuer. Bei Kindern gilt eine Begrenzung von 200 m² Wohnfläche. Verkauf oder Vermietung innerhalb dieser Zeit führt zum Verlust der Steuerbefreiung.
Innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis des Erbes muss die Erbschaft dem Finanzamt gemeldet werden. Erbschein, Verkehrswertnachweise und Schulden müssen eingereicht werden. Fristversäumnisse führen zu Verzugszinsen.
Schenkung zu Lebzeiten
Durch Schenkungen können Freibeträge mehrfach genutzt werden. Nießbrauchrechte mindern den Immobilienwert steuerlich.
Familiengesellschaft gründen
Immobilien in eine Gesellschaft einbringen kann Freibeträge besser nutzen helfen.
Behalten, verkaufen oder vermieten – alles hat Vor- und Nachteile. Verkauf lohnt bei hohen Kosten oder ungünstiger Lage. Vermietung bringt Einnahmen, aber auch Aufwand. Achtung: Bei schnellem Verkauf kann Spekulationssteuer anfallen.
Bei Auslandsimmobilien gelten andere Steuersätze und Freibeträge. Doppelbesteuerung ist möglich. Hier ist Beratung sinnvoll.
Wer eine Immobilie erbt, sollte sich gut informieren und rechtzeitig planen. Freibeträge klug nutzen, Eigennutzung prüfen und ggf. Schenkung erwägen. Eine Steuerberatung hilft, die beste Lösung zu finden.
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