Staatliche Fördermittel sind ein wesentlicher Baustein bei der Immobilienfinanzierung und können den Erwerb, Neubau oder die energetische Sanierung einer Immobilie erheblich verbilligen. In Deutschland bietet insbesondere die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zahlreiche Programme an. Das Programm „Energieeffizient Bauen“ (153) gewährt zinsgünstige Kredite bis 120.000 € pro Wohneinheit für Neubauten nach KfW‑Effizienzhaus-Standard. Für Sanierungen existiert das Programm „Energieeffizient Sanieren“ (151/152), das Kredite bis 120.000 € und einen Tilgungszuschuss für Maßnahmen wie Wärmedämmung, Fensteraustausch, Heizungstausch oder hydraulischer Abgleich bietet. Das Baukindergeld unterstützt Familien mit Kindern, die zwischen bestimmten Zeiträumen Wohneigentum erwerben, mit Zuschüssen von bis zu 12.000 € pro Kind (bis 31.12.2023). Für barrierefreie Umbauten gibt es das Programm „Altersgerecht Umbauen“ (159) mit Kreditlinien bis 50.000 € pro Wohneinheit. Landesbanken, Kommunen und Energieversorger bieten ergänzende Förderdarlehen oder Zuschüsse an, etwa für Solarthermie, Photovoltaik oder Einbruchschutz. Eine umfangreiche Fördermitteldatenbank (z. B. Foerderdatenbank‑BMJV) hilft, alle möglichen Kombinationsförderungen zu identifizieren. Wesentliche Schritte: 1. Energieberater beauftragen: Er erstellt einen Sanierungsfahrplan und prüft Förderfähigkeit. 2. Förderantrag vor Beginn: KfW‑Anträge müssen vor Maßnahmebeginn gestellt werden. 3. Kombination prüfen: KfW‑ und BAFA‑Zuschüsse oder unterschiedliche Programme können kombiniert werden, sofern keine Doppel-Förderung desselben Postens erfolgt. Eine kluge Förderstrategie spart Zehntausende Euro und erhöht die Rentabilität von Immobilieninvestments maßgeblich.
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